Rechtswidrige Stimmungsmache
gegen koreanische Christin

Medien und Homosexuelle in Berlin machen Stimmung gegen eine christliche Wirtin, die im berliner Ortsteil Schöneberg einen koreanischen Imbiss betreibt. Das Lokal von Park Young-Ai trägt die Bezeichnung "Ixthys" (Altgriechisch: Fisch). Dabei stehen die einzelnen Buchstaben des Wortes für die jeweiligen Anfangsbuchstaben des kurzen Glaubensbekenntnisses: Jesus Christus, Gottes Sohn, Retter.
Park kam in den 1970er Jahren aus Südkorea nach Deutschland und will mit ihrem Imbiss Gäste zum christlichen Glauben einladen. Sie hat dazu an den Wänden Stofftücher mit Bibelversen aufgehängt. "Ich bin sehr gläubig und möchte, dass alle Menschen zu Gott finden", zitiert die Zeitung B.Z. die Christin in einem Beitrag. Auf einer Stoffbahn, die von außen sichtbar im Schaufenster angebracht war, zitierte sie sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passage enthalten war: "Bei einem Mann sollst du nicht liegen, wie man bei einer Frau liegt: Ein Gräuel ist es" (Vers 22). Das Amtsgericht Tiergarten hatte die Durchsuchung des Lokals angeordnet. Zur Begründung erklärte es, Park habe durch die Auswahl des Bibelzitats gezielt "ihre homophobe und menschenfeindliche Haltung" zum Ausdruck gebracht. Bei der Durchsuchung wurde die Stoffbahn beschlagnahmt.
Die B.Z. überschrieb den Artikel mit: "Die Schande von Schöneberg! Wirtin will Schwule mit Bibelvers bekehren." Die Zeitung zitiert die Wirtin mit den Worten: "Ich verurteile homosexuelle Menschen nicht, aber wenn sie Gottes Willen nicht befolgen, werden sie nicht das ewige Leben, sondern die ewige Hölle erfahren müssen." Sie äußerte sich auch kritisch zur Homo-Ehe, da aus ihr keine Nachkommen hervorgehen können. Das sei nicht der Wille Gottes.

Durchsuchung war rechtswidrig
Die Hausdurchsuchung in dem Restaurant "IXTHYS" (Altgriechisch: Fisch)  , das die Christin Young-Ai Park in Berlin-Schöneberg betreibt, war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor.
In dem Beschluss des Gerichts heißt es, Park habe durch das Aufhängen der Bibelzitate den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten "in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität" als "nicht mehr zeitgemäß" angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.
Auch die Staatsanwaltschaft hält die Hausdurchsuchung mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Die Anklagebehörde sei "nach erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage" zu der Einschätzung gelangt, dass kein Fall von Volksverhetzung vorliege.

Kommentar
von Christian Starke

Man kann nur den Hut ziehen vor dieser Imbiss-Besitzerin, die in einem säkularen Umfeld derart couragiert ihren christlichen Glauben bekennt. Dass sie dabei neben vielen Bibelstellen auch einen alttestamentlichen Vers ausgehängt hat, der Homosexualität ablehnt, ist Ausdruck ihrer Religionsfreiheit. Das gilt auch für ihre Überzeugung, dass praktizierte Homosexualität nach der Bibel Sünde ist. Diese Sicht ist nach wie vor Mehrheitsmeinung in der weltweiten Christenheit. Dass die aus Südkorea stammende Frau dafür in einer Stadt, die sich für äußerst tolerant, bunt und weltoffen hält, jetzt so massiv angefeindet wird, ist skandalös. Dies gilt insbesondere für die Überschrift des Boulevardblatts B.Z. "Die Schande von Schöneberg! Wirtin will Schwule mit Bibelvers bekehren".

Christen sollten sich darüber beim Deutschen Presserat - der freiwilligen Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien - beschweren. Die Haltung der Christin als "Schande" anzuprangern, hat mit Kommentierung wenig zu tun. Das ist billige Stimmungsmache, wenn nicht gar Hetze. Das ist unverantwortlich in einer Stadt, in der linksradikale Kreise schnell zu gewalttätigen Mitteln greifen. Auch Homosexuelle üben Druck auf die Imbiss-Betreiberin aus, indem sie diese aufforderten, den Bibelvers zu entfernen. Christen sollten jetzt praktische Solidarität zeigen: bei Park Young-Ai koreanisch essen und ihren Bekennermut loben. Denn es ist offensichtlich: Die Kampagne soll der Kleinunternehmerin wirtschaftlich schaden und sie mundtot machen.

In IDEA 52/2020 wurde Young-Ai Park als "Bekennerin des Jahres" ausgezeichnet.

Quelle: Nachrichtenmagazin IDEA 2020

Fotos v.o.n.u.:
idea.de / Privat